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Die private Krankenversicherung

Der Großteil der freiberuflich tätigen Arbeitnehmer in Deutschland ist über eine private Krankenversicherung abgesichert. Die Absicherung durch eine private Kasse ist allerdings kein Muss, denn auch Freiberufler können sich gesetzlich krankenversichern lassen. Die wenigsten machen allerdings davon allerdings Gebrauch, und so waren im Jahre 2008 mit 8,6 Millionen Menschen rund 10 Prozent der Deutschen Versicherten bei privaten Kassen versichert.

Die verschiedenen Arten

Die private Krankenversicherung ist in erster Linie dazu gedacht, einen vollen Krankenversicherungsschutz für selbstständige Arbeitnehmer und Studenten, die nicht mehr über ihre Eltern mitversichert sind, zu gewähren. Darüber hinaus gibt es aber auch die Möglichkeit, als gesetzlich versicherter Bürger eine private Krankenversicherung abzuschließen. Die sogenannte Teilversicherung kommt etwa im Krankheitsfall für einen Teil der Kosten auf, während der Rest von der gesetzlichen Kasse getragen wird – vor allem bei Beamten ist dies ein häufig genutztes Modell. Die Zusatzversicherung ist hingegen, wie der Name schon sagt, eine zusätzliche Versicherung, die etwa im Falle eines Krankenhausaufenthaltes ein sogenanntes Tagesgeld auszahlt. Daneben gibt es aber auch Zusatzversicherungen für Auslandsreisen oder spezielle medizinische Gebiete wie Zahnheilkunde oder Augenheilkunde. Inzwischen gibt es Dutzende verschiedener Anbieter auf dem deutschen Markt. Neben den typisch freiberuflichen Tätigkeiten wie Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater haben sich einige Unternehmen auch speziell auf Versicherungen für Studenten spezialisiert und einen Überblick über das beinahe unüberschaubare Angebot bietet die Seite www.studenten-private-krankenversicherung-vergleich.de. Die private Krankenversicherung sollte mit Bedacht gewählt werden, außerdem sollte man sich einen Überblick über den Leistungsumfang der jeweiligen Versicherung machen.

Leistungen im Krankheitsfall

Je nach Leistungsumfang der abgeschlossenen Versicherung bieten die privaten Kassen meist die Möglichkeit, sich die Klinik selbst auszusuchen, ein Ein- oder Zweibettzimmer zu wählen oder die Behandlung vom Chefarzt durchführen zu lassen. Daneben können Krankenversicherungen aber auch für Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen aufkommen und auch für alternative Behandlungen und Therapien zahlen. Daneben gibt es noch Versicherungspakete, die für weitere Zusatzbehandlungen wie etwa Massagen, Physiotherapien, kieferorthopädische Eingriffe oder Kuren und Reha-Aufenthalte aufkommen.

Die wichtigsten Unterschiede zur gesetzlichen Kasse

Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind Familienangehörige, die kein eigenes Einkommen haben, automatisch mitversichert, bei der privaten Kasse muss hingegen für jeden Kunden eine eigene Police abgeschlossen werden. Die gesetzlichen Kassen setzen die Beitragshöhe aufgrund des erwirtschafteten Einkommens fest, während die privaten Kassen das jeweilige Krankheitsrisiko, das sich aus Alter, Geschlecht, Art der Tätigkeit und weiteren Faktoren zusammensetzt, als Beitragsgrundlage verwenden. Grundsätzlich decken private Kassen einen weitaus größeren Leistungsumfang ab als die gesetzlichen Krankenkassen. So werden beispielsweise auch nicht rezeptpflichtige Medikamente, Brillen, Kontaktlinsen oder Zahnersatzkosten von den privaten Kassen ohne Probleme übernommen. Die sogenannte Patientenquittung, die über die im Vorjahr in Anspruch genommenen Leistungen informiert, wird bei den gesetzlichen Kassen nur auf ausdrückliche Nachfrage ausgestellt; bei den privaten Kassen erfolgt die Ausstellung hingegen automatisch. Zudem haben Versicherte einer privaten Krankenkasse den finanziellen Vorteil, dass sie keine Praxisgebühr bezahlen müssen, da diese stets von der PKV übernommen werden.

Der Beitrag wurde am Montag, den 16. Mai 2011 um 11:34 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
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